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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rahmenwerk GmbH & Co. KG, Köln, als Betreiber von www.bilderrahmenwerk.de, im Folgenden Rahmenwerk genannt.

I. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für solche Vertragsverhältnisse zwischen Rahmenwerk und Kunden, die auf Grundlage telefonisch, elektronisch, per Telefax, per Brief oder per E-Mail übermittelter Bestellungen von Kunden mit Rahmenwerk geschlossen werden. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 
Abweichende Bedingungen des Kunden, die Rahmenwerk nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diesen unverbindlich, und zwar auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Soweit in diesen AGB von „Verbraucher“ die Rede ist, versteht sich dieser Begriff im Sinne des § 13 BGB. Hiernach ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 
Soweit in diesen AGB von „Unternehmer“ die Rede ist, versteht sich dieser Begriff im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist demnach jede persönliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
„Kunden“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Vertragsschluß

Das auf den Internetseiten von Rahmenwerk dargestellte Sortiment stellt kein Angebot des Rahmenwerks dar, sondern lediglich die Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot als Käufer/Besteller zum Kauf/zur Herstellung der Ware abzugeben.
Der Kunde gibt durch eine Online-Bestellung, eine Bestellung per E-Mail, per Telefax, per Brief oder Telefon ein verbindliches Angebot ab, an welches er für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang dieses Angebots bei Rahmenwerk gebunden bleibt. Rahmenwerk ist demnach berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen seit Zugang durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung, durch Lieferungen der Ware oder durch Versandbestätigung anzunehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei einer auf eine Bestellung hin erfolgenden Zugangsbestätigung des Rahmenwerks, welche auf elektronischem Wege erfolgt (§ 312e Abs. 1 Ziff. 2.BGB), vorbehaltlich anders lautenden Wortlautes nicht um eine Angebotsannahme handelt.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten des Rahmenwerks aufgeführten Preise. Diese verstehen sich, falls der Kunde Verbraucher ist und dementsprechend über die Verlinkung „Privatkunden“ auf das Geschäftsportal von Rahmenwerk gelangt ist, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % und sonstiger Preisbestandteile, zuzüglich Versandkosten wie aus dem Bestellvorgang ersichtlich.
Im Übrigen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
2. Die Vergütung ist mit Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung und Rechnungserteilung sofort und ohne Abzug fällig. Das Recht von Rahmenwerk auf a-Konto- bzw. Abschlagszahlungen bleibt hiervon unberührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Ablehnung von Schecks oder anderen Zahlungsmitteln behält sich Rahmenwerk vor; die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, etwaige hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Rahmenwerk berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von fünf Prozent über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Rahmenwerk bleibt vorbehalten.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Rahmenwerk anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Wird Rahmenwerk eine Vermögensverschlechterung eines Kunden bekannt, so kann er für die weitere Durchführung von Arbeiten und Lieferung von Waren Sicherheiten verlangen.
6. Bei Zahlungen mit Paypal oder Paypal Express werden Sie im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. (AGB PayPal) 
7. Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bietet Rahmenwerk Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
7.1. Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt.
7.2. Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet.
7.3. Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet.
7.4. Wenn Sie die Zahlungsart Kauf auf Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Waren bleiben bis zur Zahlung des gesamten, vereinbarten Preises nebst aller Nebenforderungen Eigentum von Rahmenwerk. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor vollständiger Zahlung über die Vorbehaltsware zu verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde Rahmenwerk hiervon unverzüglich mit eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Erklärungen und Handlungen zur Geltendmachung der Ansprüche von Rahmenwerk abzugeben bzw. vorzunehmen.

V. Gefahrübergang

1. Wird der Transport der Lieferung vereinbart, erfolgt dies, sofern der Kunde Unternehmer ist, auf Gefahr und grundsätzlich auch auf Kosten des Kunden, sofern sich hinsichtlich der Kosten nicht etwas Anderes aus den jeweiligen Lieferungsbedingungen im Anhang ergibt; bei Auslieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur auf den Kunden über, auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung.
Etwaige Ersatzansprüche von Rahmenwerk gegen den Frachtführer/Spediteur sind dem Kunden abzutreten und von diesem geltend zu machen.
2. Die Versicherung des Gegenstandes für Transport, Versendung und Lieferung obliegt dem Kunden, soweit etwas Anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist. Für in diesem Zusammenhang eintretende Schäden übernimmt Rahmenwerk keine Haftung.

VI. Lieferfristen, Verzug, Unmöglichkeit

1. Die Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, daß diese schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der kundenseitigen Angabe eines Wunschliefertermins ist Rahmenwerk stets bemüht zu entsprechen; eine Verpflichtung resultiert hieraus indes nicht.
2. Falls Rahmenwerk schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Einganges der schriftlichen Verzugsetzung bei Rahmenwerk oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Rahmenwerk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde infolge des von Rahmenwerk zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Rahmenwerk haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Rahmenwerk zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht oder als schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht durch Rahmenwerk darstellt. Dem Rahmenwerk ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von Rahmenwerk zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist die Haftung des Rahmenwerks auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Rahmenwerk ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
6. Höhere Gewalt und sonstige von Rahmenwerk nicht zu vertretende Ereignisse, die eine rechtzeitige Vertragserfüllung unmöglich machen, berechtigen Rahmenwerk, die Erfüllung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Verspätung der Lieferung oder Nichtlieferung ist im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse ausgeschlossen.
7. Dem Rahmenwerk steht seinerseits ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde über seine Person oder Bonität unrichtige Angaben macht, seine Zahlung einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

VII. Annahmeverzug des Kunden

1. Holt der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung zur Abholung den Vertragsgegenstand nicht unverzüglich ab oder nimmt er diesen im Falle vereinbarter Lieferung nicht an, so gerät er in Annahmeverzug. Während dieser Zeit trägt der Kunde das alleinige Risiko des Unterganges oder der Verschlechterung des Gegenstandes. Das Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß Ziffer IX. dieser AGB bleibt hiervon unberührt; die Nicht-Annahme seitens des Kunden gilt nicht als Rücksendung oder Widerruf.
2. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder zuvor ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, so kann Rahmenwerk vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3. Soweit der Annahmeverzug länger als einen Monat dauert, sind Lagerkosten zu zahlen. Rahmenwerk kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
4. Rahmenwerk ist des Weiteren befugt, die Ware nach vorheriger ausdrücklicher Androhung im Wege des Selbsthilfeverkaufes zu veräußern.

VIII. Gewährleistung/Haftung

1. Soweit ein vom Rahmenwerk zu vertretender Mangel an der Ware/Leistung vorliegt, ist Rahmenwerk unter Ausschluß der Rechte, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, daß Rahmenwerk aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat dem Rahmenwerk eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Dem Unternehmer steht dieses Wahlrecht nicht zu. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ist Rahmenwerk berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder aber den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
4. Für Unternehmer gilt zusätzlich:
Vorbezeichnete Gewährleistungsansprüche setzen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gelieferte Ware hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel und Beanstandungen müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich Rahmenwerk mitgeteilt werden; die Gewährleistung erlischt spätestens, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen, ein versteckter Mangel nicht innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang unter genauer Angabe gerügt wird.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die bei Kunden durch natürlichen 
Alterungsprozeß, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

IX. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ausschließlich im Falle, daß es sich bei dem Kunden im Hinblick auf das konkrete Vertragsverhältnis um einen Verbraucher handelt, gilt das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Rahmenwerk GmbH & Co. KG, Goldbeckstr. 10, 69493 Hirschberg
Tel: 0221-1653939-0
E-Mail: info@rahmenwerk.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Die Kosten der Rücksendung haben Sie zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Hinweis:
Das Widerrufsrecht besteht nicht für solche Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.  Hier gilt ebenfalls zu beachten, dass eine Formatsabeweichung von bis zu 2mm im Toleranzbereich liegt und kein Reklamationsgrund ist.
Ende der Widerrufsbelehrung

X Rücksendekosten im Falle des Widerrufs

Für den Fall des rechtswirksamen Widerrufs wird vereinbart, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

XI.Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Die mit Rahmenwerk geschlossenen Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Köln Gerichtsstand. Erfüllungsort ist der Ort der gewerblichen Niederlassung von Rahmenwerk in Köln.
Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Köln.

XII. Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon unberührt.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.